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Jahresdienstversammlung im KBI Bereich III (Lkr. Straubing-Bogen)

Jahresdienstversammlung im KBI Bereich III (Lkr. Straubing-Bogen)
Bei der Jahresdienstversammlung KBI-Bereich III: v.l. Oberwaltungsrat Josef Grimm (Landratsamt SR-Bog) , BGM Bernhard Krempl, stellvertr. Leiter ILS Karl Maurus, KBI Werner Schmitzer, KBR Johann Leidl und KBI Reinhard Krieger.

05.10.2010 - Die Herbstversammlung in der Kreisbrandinspektion III bei KBI Werner Schmitzer stand am Montagabend ganz im Zeichen der Integrierten Leitstelle. Sie ist seit dem gestrigen Dienstag 5. Oktober in Betrieb gegangen und gilt für die Landkreisese Deggendor, Regen, Straubing-Bogen und die Stadt Straubing. Mit den Änderungen die damit einhergehen wurden die Kommandanten und ihre Stellvertreter aus den 43 Feuerwehren in diesem Bereich vertraut gemacht. Wichtig für die Bevölkerung ist die neue Regelung der Probealarmierung.
Als Referent des Abends erklärte KBI Reinhard Krieger die Alarm- und Ausrückordnung (AAO) für die Feuerwehren im Landkreis Straubing-Bogen. Das Konzept der Integrierten Leitstelle (ILS), das in den letzten zwei Jahren entwickelt wurde, soll Information und Hilfe für die Zukunft sein, sowie ein wichtiger Leitfaden für die praktische Handhabung. Seit dem heutigen Dienstag 5. Oktober wird die Alarmierung der Feuerwehren im Landkreis Straubing-Bogen von der ILS übernommen. Krieger zeigte Fotos von den sechs Arbeitsplätzen in der Siemensstraße 21 in Straubing, die im Ernstfall mit dem Alarmanruf 112 erreicht werden kann. Als wichtigste Punkte der Änderung nannte Krieger: keine Alarmierung mehr durch die FF Bogen und die FF Straubing; keine Nachalarmierungsstelle in Bogen bei Einsätzen; die Feuerwehrzentrale in Straubing wird nicht mehr rund um die Uhr besetzt sein; in Straubing nur noch Gerätewarte tagsüber in der Wache, ebenso wie in Bogen; Ansprechpartner bei Alarmierung ist ausschließlich die „Leitstelle Straubing“; Änderungen des monatlichen/wöchentlichen Probealarms. In der AAO sind die Abläufe und Vorgehensweisen bei der Alarmierung und Einsatzabwicklung vorgegeben. Gesetzliche Regelungen bleiben darin unberührt, denn alle bestehenden Gesetze und Dienstvorschriften sind weiterhin zu beachten. Detailiert erläuterte Krieger den Funkrufnamen der ILS mit „Leitstelle Straubing“, die Funkkanäle und die Alarmierung. So wird die ILS die Feuerwehren nach festgelegten Einsatzstichwörtern (Schlagwort, Einsatzort, Einheiten mit Einsatzmitteln) und darauf aufbauend, die erstellten Einsatzmittelketten der Führungskräfte der Feuerwehren alarmieren. Die Alarmierung erfolgt wie bisher über Sirene und/oder Funkmeldeempfänger. Melden sich alarmierte Feuerwehren bei zeitkritischen Einsätzen (beispielsweise Bränden, technischen Hilfeleistungen mit Personenschäden) nicht innerhalb von 4 Minuten bei der ILS, wird nocheinmal alarmiert und dann innerhalb von 1 Minute automatisch die in der Bereichsfolge nächstgelegene Feuerwehr nachalarmiert. „Eine stolze Vorgabe, aber denkt daran dass es bei der Nachalarmierung nocheinmal fünf Minuten dauern kann bis Hilfe anrückt“ erklärte KBI Krieger den Feuerwehrleuten. Im weiteren sprach Krieger die Alarmdurchsagen, Alarmfaxe, das An- und Abmelden von einzelnen Einsatzfahrzeugen und Geräten sowie die Ausrückung an. Bei Problemen im Zusammenhang mit der Alarmierung sind die Feuerwehren angewiesen, diese Probleme nicht direkt mit der ILS sondern mit den Führungskräften KBR, KBI oder KBM zu besprechen, die dann zur weiteren Klärung an das Landratsamt weiterleiten. „Auch mit Inbetriebnahme der ILS verbleibt die Einsatzleitung bei den Führungskräften der Feuerwehr“ erläuterte Krieger. Weitere Informationen betrafen das Verhalten beim Ausrücken oder die Lagemeldung, den Kräftebedarf oder auch Nachforderungen, Brandmeldeanlagen sowie Dispogruppen und Anforderungen durch andere Leitstellen bzw alarmierende Stellen aus anderen Landkreisen. Angesprochen wurden auch Gemeinschaftsübungen und Sonderfälle, sowie die Dokumentation der Einsatzberichte. Thema war auch die Handlungsweise bei Alarmierungen durch andere Leitstellen wie beispielsweise aus den im KBI Bereich III angrenzenden Landkreisen Landshut und Regensburg. Die einlaufenden Brandmelder werden erst Ende November komplett umgestellt sein. Hier gelte vor allem, dass eine „BMA-Auslösung“ so lange ein „Brand“ sei, bis gesicherte Erkenntnisse dieses widerlegen. Wichtiger Punkt war die Probealarmierung, die seit Anfang Oktober von der ILS übernommen wird. Sie beginnt mit der Durchsage „Beginn des Probealarms“ und schließt mit „Ende des Probealarms“. Der Kreisbrandinspektorenbereich III wird ab sofort am dritten Samstag des Monats probealarmiert. Dies betrifft die Ortschaften Aholfing, Allkofen, Asbach, Ascholtshausen, Atting, Dürnhart, Eitting, Eschlbach, Geiselhöring (mit allen Schleifen), Grafentraubach, Graßlfing, Greißing, Haader, Hadersbach, Hailing, Haindling, Hainsbach, Hankofen, Hirschling, Hofkirchen, Holztraubach, Laberweinting, Leiblfing, Mallersdorf (mit allen Schleifen), Metting, Neuhofen, Niederlindhart, Oberellenbach, Oberharthausen, Oberhaselbach, Oberlindhart, Obersunzing, Perkam, Pfaffenberg, Pönning, Radldorf, Rain, Rinkam, Sallach, Schwimmbach, Upfkofen, Wallkofen und Wiesendorf-Bergstorf.
Abschließend gab KBI Krieger den Feuerwehrleuten noch als Hinweis, alle Änderungen von Daten oder Gerätschaften unverzüglich an den zuständigen Kreisbrandmeister weiterzuleiten um die ILS ständig auf dem aktuellen Stand halten zu können. Selbstverständlich sollte nun die aktive Mannschaft von den einzelnen Kommandanten über die Neuerungen intensiv informiert werden. Ein schriftlicher Leitfaden wurde an alle ausgeteilt und die Möglichkeit zum Fragen eifrig genutzt.

Verfasser: KFV-Pressereferentin Irmgard Hilmer

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